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Allgemeine Geschäftsbedingungen: Vertrieb und Dienstleistungen des ARHUB Sicherheitssystems (Endverbraucher)
1. Allgemein
Die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Dienstleistungsbedingungen gelten für alle Aufträge und bestellten Dienstleistungen bei Security Alarms & Co. SA oder seinen zertifizierten Installateuren (nachfolgend die "Gesellschaft"). Das Unternehmen behält sich das Recht vor, bestimmte Elemente der allgemeinen Verkaufs- und Servicebedingungen jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben. Es gelten die allgemeinen Verkaufs- und Dienstleistungsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Installation des Alarm-, ARHUB- oder Videoüberwachungssystems (im Folgenden "Produkt" oder "Produkte") oder zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung durch die Gesellschaft beim Kunden (nachfolgend der „Kunde“) in Kraft sind. Alle Verkäufe und Dienstleistungen unterliegen den vorliegenden allgemeinen oder besonderen Bedingungen, die auf den Dokumenten des Kunden erscheinen können, es sei denn, die Gesellschaft hat formell auf sie verzichtet. Die Erteilung eines Auftrags für eine Installation oder die Annahme von Dienstleistungen setzt die Annahme der allgemeinen Verkaufs- und Servicebedingungen des Unternehmens voraus.
2. Preis
Alle unsere Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise ohne Vorankündigung zu ändern.
3. Vertrieb und Service
Die Gesellschaft verkauft Produkte an ihre Kunden und erbringt Installations- und Reparaturdienstleistungen für Produkte. Während der Installation gibt unser Vertreter auch eine Demonstration und eine Einführung in die Verwendung des Alarmsystems. Wir sind auch telefonisch oder per erreichbar, um Ihre Fragen zur Nutzung unserer Alarmanlage und der Dienstleistungen zu beantworten.
4. Verpflichtungen
Der Kunde hat sicherzustellen, dass: das Produkt ordnungsgemäss funktioniert, es gewartet und nicht im Widerspruch zum Benutzerhandbuch verwendet wird; die mobile Internetverbindung (wenn nicht durch ARHUB erbracht), die für die Benachrichtigung von privaten oder zentralen Überwachungsrufnummern benutzt wird, ordnungsgemäss funktioniert und die SIM-Karte des Kunden gültig ist; die Kontaktpersonen im Voraus über ihren Kontaktstatus informiert wurden und Anweisungen zur Nutzung des Dienstes erhalten haben; die Internetverbindung und der Router ordnungsgemäss funktionieren.
Die Gesellschaft gewährleistet, dass: die Produkte gemäss den Spezifikationen der Bestellung geliefert werden; die Leistungen gemäss der Bestellung des Kunden aktiviert werden.
5. Rechnungsstellung
Die Rechnungen werden zu den am Tag des Bestelleingangs gültigen Preisen und Konditionen erstellt. Aufgrund möglicher Schwankungen bei den Arbeits- und Rohstoffkosten können die Preise sowie die Lieferbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden.
6. Zahlung
Die Rechnung für den Servicevertrag wird jährlich zu Beginn der Vertragslaufzeit versandt. Der Rechnungsbetrag ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu zahlen. Ist kein Fälligkeitsdatum angegeben, beträgt das Fälligkeitsdatum zehn (10) Tage ab dem Datum der Rechnungsstellung.
7. Zahlungsverzug
Hat der Kunde seine Rechnung zum Fälligkeitstermin nicht bezahlt und keinen schriftlichen und begründeten Einspruch gegen die Rechnung erhoben, gerät er in Verzug und die Firma kann die Erbringung sämtlicher Leistungen unterbrechen und sonstige Massnahmen zur Vermeidung weiteren Schadens ergreifen. Der Kunde trägt alle Kosten, die der Firma durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Kunde der Firma einen Verzugszins von 3,5% p.a. und eine Mahngebühr von CHF 20.00 pro Mahnung. Im Falle einer Betreibung durch einen Dritten haftet der Kunde auch für die anfallenden Inkassokosten.
8. Besitzanspruch
Die Gesellschaft behält sich das Eigentum an den verkauften und installierten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung der mit der Bestellung verbundenen Rechnung vor. Die Risiken gehen jedoch mit der Installation des Produkts auf den Kunden über.
9. Garantiebestimmungen
Die Produktgarantie gilt für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab dem Installationsdatum. Verbrauchsmaterialien und insbesondere Verschleissteile sind von der Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Garantie- & Haftungsbeschränkungen
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sein Heim und sein Eigentum ausreichend gegen Beschädigung, Diebstahl oder Verlust zu versichern. Der Kunde darf den schriftlichen oder mündlichen Angaben der Gesellschaft und ihrer Vertreter in keiner Weise unterstellen, dass die Verwendung des Produkts und der Dienstleistung eine angemessene Versicherung überflüssig machen würde. Sofern nicht anders und ausdrücklich in diesem Artikel festgelegt, haftet die Gesellschaft nicht für Schäden, die der Kunde im Rahmen seiner Allgemeinen Verkaufs- und Dienstleistungsbedingungen erleiden könnte. Die Gesellschaft haftet nicht für erlittene Schäden, einschliesslich der Schäden, die aus der Beschädigung oder Zerstörung des Heims oder des Eigentums resultieren, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, Einbruch, Wasseraustritt oder Brand der Wohnung, sowie aufgrund von: dem Nichtempfang von Alarmsignalen aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Telekommunikations-infrastruktur, die für die Übertragung der Signale an einen Sicherheitsdienst verwendet wird; das Nichtfunktionieren der Alarmanlage und/oder der Dienste.
11. Wartungsservice
Die Gesellschaft gewährleistet die ordnungsgemässe Ausführung der Arbeiten und die Mangelfreiheit der Ersatzteile. Die Arbeiten und Ersatzteile sind vom Kunden unverzüglich zu prüfen. Eine Beanstandung ist innerhalb von fünf (5) Tagen schriftlich einzureichen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.
12. Auftragsarbeiten
Wenn nicht anders vereinbart, sind die Angebote einen Monat lang gültig. Lieferungen und Montagearbeiten beschränken sich genau auf die im Angebot bezeichneten Materialien und Arbeiten. Die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Gesellschaft nicht kopiert, vervielfältigt, weitergegeben oder verwertet werden.
13. Force Majeure
Die Parteien haften nicht für die Verletzung einer ihrer Verpflichtungen aus den Allgemeinen Verkaufs- und Leistungsbedingungen, die sich aus dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt ergeben würde, wie z.B. Ereignisse wie Streik, Aussperrung, Brand, Sturm, Überschwemmung, Beschädigung von Anlagen, Aufruhr, Krieg oder Embargo, sowohl bei uns als auch bei unseren Lieferanten oder Spediteuren, wobei die verspätete Lieferung unserer Lieferanten als höhere Gewalt angesehen wird, auch wenn sie nur teilweise und unabhängig von der Ursache sind.
14. Litigation
Die Tatsache, dass die Gesellschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt von einer dieser Allgemeinen Verkaufs- und Dienstleistungsbedingungen keinen Gebrauch macht, kann in keiner Weise als Verzicht des Unternehmens auf sein Recht ausgelegt werden, von einer der genannten Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch zu machen. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verkauf und/oder den Dienstleistungen, auch im Falle eines Gewährleistungsanspruchs oder mehrerer Beklagter, fällt bei fehlender vorheriger gütlicher Einigung in die alleinige Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte des Kantons Waadt. In allen Fällen sind alle Streitigkeiten gegen die Gesellschaft auf den Betrag beschränkt, der dem Kaufpreis des Produkts oder dem Preis der Dienstleistung entspricht, der auf der Rechnung ausgewiesen ist. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Januar 2021
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