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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den verkauf und die lieferung der ARHUB Sicherheitssysteme (autorisierte Händler)



1. Allgemein

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für Sicherheitssysteme (die "AGB") gelten für alle Bestellungen, die bei Security Alarms & Co. S.A. (nachfolgend "Verkäufer") durch autorisierte Händler des Verkäufers (nachfolgend "Käufer") für das Sicherheitssystem ARHUB und dessen Zubehör (nachfolgend "Produkte") getätigt werden.

1.2. Bedingungen des Käufers, die von den in diesen AGB genannten abweichen, sind nur dann gültig, wenn sie vom Verkäufer schriftlich akzeptiert werden.

1.3. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, einzelne Bestimmungen dieser AGB jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder zu streichen. Geänderte AGB werden dem Käufer zur Verfügung gestellt.



2. Vertriebsrecht

2.1. Der Verkäufer gewährt dem Käufer das Recht, die Produkte nach diesen AGB zu verkaufen. Ein Exklusivitätsrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

2.2. Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte unter ihrem ursprünglichen Namen und ohne Änderung der Verpackung oder des Aussehens weiterzuverkaufen. Die Produkte dürfen nicht modifiziert oder verändert werden, und die Marken, Nummern und andere Identifikationsmerkmale dürfen nicht entfernt werden.



3. Verpflichtungen des Käufers

3.1. Der Käufer erkennt an, dass er über Mittel und Kenntnisse der Produkte verfügt, um die Vermarktung und Installation der Produkte durchzuführen.

3.2. Der Käufer wird sich nach besten Kräften bemühen, in Übereinstimmung mit den Standards des Verkäufers einen maximalen Absatz der Produkte zu erreichen und erklärt sich bereit, die entsprechenden Verkaufsbedingungen und finanziellen Mittel einzusetzen, die für die Förderung und den Verkauf der Produkte erforderlich sind.

3.3. Der Käufer unternimmt keine kommerziellen Praktiken für den Verkauf der Produkte, die in irgendeiner Weise das Prestige, den Ruf oder den Bekanntheitsgrad der Produkte oder Marken beeinträchtigen könnten.

3.4. Der Käufer übt seine Tätigkeit in völliger Unabhängigkeit, ohne jegliche Quotenverpflichtung aus und erkennt seinen Status als Selbständiger an. Er wird seine Arbeit ausserhalb eines Unterordnungsverhältnisses organisieren und kann neben dem Verkauf der Produkte weitere selbständige Tätigkeiten ausüben. Der Käufer übernimmt alle beruflichen, sozialen und steuerlichen Kosten, die mit seiner Tätigkeit verbunden sind. Der Verkäufer ist von jeder Verantwortung für die Sozialabgaben des Käufers vor, während und nach dem Verkauf der Produkte befreit.



4. Verpflichtungen des Verkäufers

4.1. Der Verkäufer liefert die Produkte und Dienstleistungen gemäss den AGBs.

4.2. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer, die Marken und Werke für Marketingzwecke zu nutzen.

4.3. Der Verkäufer stellt die erforderliche Dokumentation über die Verwendung und Installation der Produkte zur Verfügung.



5. Marketing

5.1. Der Käufer verpflichtet sich, in die Vermarktung der Produkte zu investieren. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Kontrollen durchzuführen, die der Verkäufer für angemessen hält. Der Käufer ist unter anderem verpflichtet, dem Verkäufer Kopien der genannten Mitteilungen nach deren Veröffentlichung zuzusenden.

5.2. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer bei der Vermarktung in Form von Flyern, Produktkatalogen und anderen Marketingprodukten in elektronischer Form zu unterstützen. Für den Fall, dass der Käufer einen bestimmten Abdruck wünscht, werden seine Leistungen vom Verkäufer in Rechnung gestellt.



6. Schulung und Dokumentation

6.1. Der Verkäufer organisiert Schulungen für die Installation der Produkte. Um zertifizierter Fachmann des Verkäufers zu werden, muss der Käufer an einer vom Verkäufer organisierten Schulung teilnehmen.



7. Bestellungen

7.1. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn alle technischen und kaufmännischen Einzelheiten geklärt sind und sie vom Käufer schriftlich eingereicht und vom Verkäufer bestätigt werden.

7.2. Die Lieferungen von Produkten bzw. Dienstleistungen werden gemäss der schriftlichen Bestellung des Käufers ausgeführt, es sei denn, die Bestellung wird nach Bestätigung des Verkäufers geändert.

7.3. Jede Rücksendung der versendeten Produkte ist dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen. Im Falle der Annahme der Rücksendung durch den Verkäufer werden die zurückgesandten Produkte mit fünfzig Prozent (50%) des Warenwertes berechnet. Alle Reparaturarbeiten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.



8. Preise, Rechnungen und Zahlungsbedingungen

8.1. Der Nettopreis, exklusive, falls zutreffend, Schweizer Mehrwertsteuer, ab Lager (EXW - INCOTERMS 2020), ist in der Währung ausgedrückt, die in der Rechnung angegeben ist.

8.2. Die Zahlungen sind ohne Abzug von Skonto, Gebühren, Steuern, Zinsen, Zöllen, Bankspesen und sonstigen Abgaben in der Rechnungswährung unmittelbar nach der Bestellung an den Verkäufer zu leisten, es sei denn, der Verkäufer hat entweder in seinem Angebot oder in der Auftragsbestätigung andere Zahlungsbedingungen bestätigt.

8.3. Wird eine Kreditlimite eingeräumt und hält der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht ein, so gilt für jeden Tag des Zahlungsverzuges der Zinssatz von vier Prozent (4%) über dem aktuellen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank, ohne dass es einer vorherigen Mahnung durch den Verkäufer bedarf.



9. Lieferung

9.1. Die Lieferfrist beginnt, wenn alle behördlichen Formalitäten erledigt, alle für den Auftrag erforderlichen Zahlungen und Sicherheiten geleistet und die technischen Fragen des Auftrags geklärt sind. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Verkäufer dem Käufer die Versandbereitschaft der Bestellung mitgeteilt hat.



10. Kontrolle und Empfang der Lieferung

10.1. Der Verkäufer prüft die Lieferungen vor dem Versand. Der Käufer kann nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Verkäufer eine zusätzliche Prüfung auf eigene Kosten verlangen.

10.2. Der Käufer hat die erhaltenen Lieferungen innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt der Lieferung zu prüfen und dem Verkäufer etwaige Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.

10.3. Im Falle der Mitteilung gemäss Ziffer 10.2. wird der Verkäufer die Elemente so schnell wie möglich reparieren oder ersetzen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über.

10.4. Die Durchführung von Verfahren zur Warenannahme gemäss Ziffer 10.2. wird von den Parteien einvernehmlich festgelegt.



11. Übergang von Eigentum und Risiken

11.1. Die Risiken gehen auf den Käufer gemäss den INCOTERMS 2020 über. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers oder aus sonstigen Gründen, die der Verkäufer nicht zu verschulden hat, verzögert, gehen doe Risiken zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt der Lieferung ab Lager auf den Käufer über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Käufers gelagert und versichert.

11.2. Das Eigentum geht mit dem Eingang der vollständigen Zahlung an den Verkäufer auf den Käufer über.



12. Gewährleistung

12.1. Der Verkäufer gewährleistet die Produkte gemäss der den Produkten beigefügten Dokumentation. Die Dauer der Gewährleistung beträgt vierundzwanzig (24) Monate ab dem Datum, an dem die Produkte das Lager des Verkäufers verlassen.

12.2. Von der Gewährleistung und Haftung des Verkäufers ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, wie z.B. Schäden infolge natürlicher Abnutzung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, Änderung, Austausch oder Lieferung durch Dritte, nicht vom Verkäufer ausgeführter Fertigungs- oder Montagearbeiten, sowie infolge sonstiger nicht zuweisbaren Ursachen.

12.3. Ausdrückliche Garantien sind nur solche, die in der Auftragsbestätigung oder in den Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Eine ausdrückliche Garantie gilt längstens bis zum Ablauf der Garantiezeit.



13. Bedingtes Eigentum

13.1. Upon conclusion of the purchase, the Buyer authorises the Seller, in case of difficulty of payment of the Purchaser, to have Mit Abschluss des Kaufes ermächtigt der Käufer den Verkäufer, bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers das Vorbehaltseigentum im öffentlichen Register eintragen zu lassen und alle erforderlichen Formalitäten auf Kosten des Käufers zu erfüllen.

13.2. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Produkte während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemässem Zustand zu halten und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken auf den Namen des Verkäufers zu versichern. Darüber hinaus hat der Käufer alle erforderlichen Massnahmen zu treffen, damit die Eigentumsansprüche des Verkäufers weder beeinträchtigt noch aufgehoben werden.



14. Vertraulichkeit

14.1. Der Käufer ist damit einverstanden, dass vertrauliche Informationen des Verkäufers:

  • Verlust von erwarteten Gewinnen; oder

  • Folgeverluste oder -schäden jeglicher Art, die zu irgendeinem Zeitpunkt und aus welchem Grund auch immer entstehen. Diese Klausel gilt ungeachtet anderer Bestimmungen in den AGBs und damit verbundenen Verträgen.

  • 14.2. Alle übermittelten Informationen (unabhängig davon, ob sie vertraulich sind oder nicht) und deren Kopien bleiben im Eigentum des Verkäufers. Mit der Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte erkennt der Käufer die Verletzung dieser AGB an. Diese Klausel überdauert die Beendigung dieser AGB und anderer zwischen Käufer und Verkäufer geschlossener Verträge.



    15. Steuern, Zölle und andere Abgaben

    15.1. Steuern, Zölle und sonstige Abgaben im Ursprungsland des Käufers gehen zu Lasten des Käufers.

    15.2. Steuern, Zölle und sonstige Abgaben im Ursprungsland des Verkäufers gehen zu dessen Lasten.



    16. Force Majeure

    16.1. Sollte eine der Parteien von höherer Gewalt betroffen sein, die nicht auf ihre eigene Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, wozu unter anderem Überschwemmungen, Brände, Stürme oder andere Naturkatastrophen, zivile oder arbeitsrechtliche Unruhen wie Streiks, Aussperrungen, Aufstände oder Massnahmen seitens einer Regierung oder einer anderen Behörde gehören, die die Fähigkeit einer Partei beeinträchtigen, ihren Verpflichtungen aus den AGB und damit verbundenen Vereinbarungen nachzukommen, einschliesslich Embargos, Verboten oder ähnlichen Massnahmen, wird diese Partei die andere Partei unverzüglich über die höhere Gewalt informieren.

    16.2. Sollte die höhere Gewalt für einen Zeitraum von mehr als zehn (10) Tagen andauern, werden die Parteien Gespräche führen, um zu bestimmen, welche, wenn überhaupt, Schritte unternommen werden sollten, um die Situation auf faire und gerechte Weise zu beheben oder die Beendigung der jeweiligen Vereinbarungen zu ermöglichen.



    17. Limitationen und Ausschlüsse

    17.1. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer weder aufgrund von AGBs und damit verbundenen Verträgen, unerlaubter Handlung (einschliesslich Fahrlässigkeit), verschuldensunabhängiger Haftung oder anderweitig, für:

  • Verlust von erwarteten Gewinnen; oder

  • Folgeverluste oder -schäden jeglicher Art, die zu irgendeinem Zeitpunkt und aus welchem Grund auch immer entstehen. Diese Klausel gilt ungeachtet anderer Bestimmungen in den AGBs und damit verbundenen Verträgen.

  • 17.2. Für Schäden aus diesen Vertragspflichten haftet der Verkäufer maximal bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des streitgegenständlichen Auftrages, selbst wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.



    18. Einhaltung von Gesetzen und Genehmigungen

    18.1. Verkäufer und Käufer müssen alle relevanten Gesetze und Genehmigungen in Bezug auf die Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen aus den AGB und den damit verbundenen Verträgen einhalten.



    19. Gerichtsstand und anwendbares Recht

    19.1. Diese AGB unterliegen dem Recht der Schweiz, mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11. April 1980 und des Übereinkommens über das auf den internationalen Kauf beweglicher Sachen anzuwendende Recht vom 15. Juni 1955. Gerichtsstand für beide Parteien ist der Sitz der zuständigen Gerichte am Geschäftssitz des Verkäufers.



    20. Mitteilungen

    20.1. Jede Mitteilung muss schriftlich erfolgen und per E-Mail an den Adressaten gesendet werden. Mitteilungen per E-Mail sind ab dem Datum des Eingangs wirksam.



    21. Sonstiges

    21.1. Die AGB bilden einen integralen Bestandteil der Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.

    21.2. Jede Angelegenheit, die nicht durch diese AGB abgedeckt ist, wird im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Parteien vereinbart.



    Januar 2021 | F005-SAD2101-005-1



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